BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) ist eine Plicht des Arbeitgebers nach §84 SGB IX, das spätestens dann angeboten werden muss, wenn ein Arbeitnehmer 6 Wochen lang mit oder ohne Unterbrechungen arbeitsunfähig ist. Betroffene können das BEM-Angebot sinnvollerweise annehmen, aber auch ablehnen.
Ziel ist, einer Arbeitsunfähigkeit entgegenzuwirken, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und keinen Mitarbeiter zu verlieren. Wichtig ist bei der Umsetzung die Einhaltung einer rechtlich vorgeschriebenen, systematischen Vorgehensweise und die Dokumentation.
Das SGA.management unterstützt bei der erfolgreichen Implementierung des BEM.
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